Professionelle Planung Ihres Pflegebedarfs

Pflegebedarfsplanung

Die Pflege älterer Menschen gewinnt in unserer Gesellschaft immer mehr an Bedeutung. In den vergangenen Jahren stieg die Anzahl pflegebedürftiger Menschen an, gleichzeitig wuchsen die Ausgaben für Pflegeleistungen im Vergleich zu anderen Gesundheitsleistungen deutlich überproportional. Aufgrund der demografischen Entwicklung wird sich diese Zunahme in den nächsten Jahren und Jahrzehnten fortsetzen.

Pflegebedarfsplanung Beispielauswertungen

Gemäß § 7 Abs. 1 APG NRW (Alten- und Pflegegesetz) haben die Kreise und kreisfreien Städte eine örtliche Pflegebedarfsplanung zu erstellen, die den Bestand und den Bedarf an Angeboten der pflegerischen Versorgung gegenüberstellen soll. Die örtliche Pflegebedarfsplanung ist danach das Instrument, mit dem die Kreise und kreisfreien Städte ihrer Verpflichtung nachkommen sollen, eine den örtlichen Anforderungen entsprechende pflegerische Angebotsstruktur in ihrem Zuständigkeitsbereich sicherzustellen.

Pflegebedarfsplan

Das APG NRW umfasst die Planung der Kreise und kreisfreien Städte

  1. die Bestandsaufnahme der Angebote,
  2. die Feststellung, ob qualitativ und quantitativ ausreichend Angebote zur Verfügung stehen und
  3. die Klärung der Frage, ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen zur Herstellung, Sicherung oder Weiterentwicklung von Angeboten erforderlich sind.

Die Pflegebedarfsplanung verfolgt damit das Ziel, bedarfsgerechte Angebote für ältere und pflegebedürftige Menschen sicherzustellen. Hierzu müssen aktuelle und zukünftige Nachfrageentwicklungen identifiziert werden, um einerseits den passgenauen Ausbau der Angebotsstruktur zu ermöglichen und anderseits den Aufbau von Überkapazitäten zu vermeiden.

Eine Pflegebedarfsplanung soll also feststellen, ob das Angebot an Pflegeeinrichtungen den örtlichen Bedarf abdeckt oder in welcher Höhe zusätzliche Kapazitäten erforderlich sind. Eine Bedarfsdeckung kann angenommen werden, wenn einer zu erwartenden Nachfrage nach den jeweiligen Pflege‐ und Betreuungsangeboten ein mindestens deckungsgleiches Angebot gegenübersteht. Die Aussagen zu Angebot und Bedarf können sich dabei auf sogenannte Sozialräume beziehen, welche den „Bezugsrahmen“ für die örtliche Planung darstellen. Sozialräume berücksichtigen die geografische Nähe basierend auf Erkenntnissen bezüglich der Mobilität von Heimbewohnern/‐innen

Die zukünftige Nachfrage nach Pflegeleistungen wird zum überwiegenden Teil durch die demografische Entwicklung bestimmt. Auf Basis von Pflegequoten und der erwarteten Bevölkerungsentwicklung kann die Pflegenachfrage in einer Pflegebedarfsplanung für einen Kreis fortgeschrieben werden. Daneben sind weitere Szenarien möglich: So kann bspw. eine „Nachfragereduktion“ in der Pflegebedarfsplanung modelliert werden, in der sinkende Pflegequoten und eine rückläufige Verweildauer in stationären Settings die Nachfrage verringern. Ein weiteres Szenario geht bspw. von einer Verschiebung der Pflegegeldempfänger zu professionellen Anbietern im ambulanten und stationären Setting aus. Weitere Szenarien können in der Pflegebedarfsplanung berücksichtigt werden.

Ist die Gesamtnachfrage im Kreis wie beschrieben projiziert, geht es in einer Pflegebedarfsplanung häufig auch um die Frage ihrer Verteilung auf die kreisangehörigen Kommunen. Dazu können in einer weiteren Projektion die Pflegequoten auf die nach Altersklassen und Geschlecht differenzierte Bevölkerungsentwicklung in den kreisangehörigen Kommunen bezogen (sog. Kommunalprojektion) werden. Die Kreisprojektion wird damit auf die Kommunen heruntergebrochen und bietet damit den Rahmen für die Berücksichtigung von den o.a. Sozialräumen in der Pflegebedarfsplanung.