Hr. Prof. Dr. Mennicken hat im Jahr 2021 das Gutachten für eine Pflegebedarfsplanung im Kreis Gütersloh erstellt. Die örtliche Planung soll feststellen, ob das Angebot an Pflegeeinrichtungen den örtlichen Bedarf abdeckt oder in welcher Höhe zusätzliche Kapazitäten erforderlich sind.
Eine Bedarfsdeckung kann angenommen werden, wenn einer zu erwartenden Nachfrage nach den jeweiligen Pflege‐ und Betreuungsangeboten ein mindestens deckungsgleiches Angebot gegenübersteht. Die Aussagen zu Angebot und Bedarf können sich dabei auf sogenannte Sozialräume beziehen, welche den „Bezugsrahmen“ für die örtliche Planung darstellen.
Zuvor hat er bereits an Pflegebedarfsplanungen für Kreis Borken (2015) [Link: RWI Projektberichte – Kreis Borken (PDF)] mitgewirkt bzw. für den Rhein-Kreis Neuss (2013) [Link: Pflegebedarfsplanung – Rhein-Kreis Neuss] federführend erstellt.
